Stellungnahme des Stadtverbands Aalen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN
zum Zeitungsartikel „Zumutung für die Demokratie?“, vom 20.10.2020
Welches Mitspracherecht haben die deutschen Parlamente in Corona-Zeiten? Diese Frage beschäftigt
viele Menschen – auch in Baden-Württemberg. Eine Antwort darauf hat der Landtag in Stuttgart
bereits im Juli 2020 gegeben: als erstes Landesparlament bundesweit hat der Landtag von BadenWürttemberg im Juli ein Gesetz zur Beteiligung des Parlaments beim Erlass von
infektionsschützenden Maßnahmen beschlossen.
Die Initiative dazu ging von Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus – in den Verhandlungen mit der
Landesregierung konnte eine Zustimmung zur Parlamentsbeteiligung erreicht werden.
Zunächst gab es drei unterschiedliche Gesetzentwürfe, von der Regierungskoalition, der SPD und der
FDP. Es entstand ein gemeinsamer Gesetzentwurf, der auch gemeinsam beschlossen wurde – die
Interessen der Opposition wurden so gewahrt.
Das Gesetz umfasst verschiedene Regelungen. So benötigen z.B. Verordnungen der Landesregierung
jetzt die Zustimmung des Parlaments, wenn sie länger als zwei Monate gültig sein sollen. Nach einer
Zustimmung beginnt die Frist erneut – der Landtag entscheidet also alle zwei Monate erneut über die
jeweilige Verordnung.
Es ist auch sichergestellt, dass sich das Parlament mit den Fachverordnungen der Ministerien, die
nicht zustimmungspflichtig sind, befasst: die Landesregierung muss das Parlament über diese
Verordnungen frühzeitig informieren. Der Rechtsausschuss des Landtags kann dann dem Landtag
selbst – in öffentlicher Sitzung (mit Streaming im Internet) – empfehlen, einzugreifen und die
Verordnung gegebenenfalls durch Gesetz aufzuheben.
Ziel des Gesetzes ist es, dass die Landesregierung auch weiterhin schnell handeln kann, wenn nötig –
und das Parlament gleichzeitig ausreichend eingebunden ist.
Am 30.9. fand die erste Parlamentsdebatte statt, die eine Zustimmung der Regierungsfraktionen und
der SPD zur Folge hatte. Die nächste Debatte wird im Dezember anstehen.
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